Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit der Hochschule Rhein-Waal

Öffentliche Stellen sind gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates dazu verpflichtet, ihre Websites und mobilen Anwendungen barrierefrei zugänglich zu machen. Für Träger öffentlicher Belange und öffentliche Stellen des Landes Nordrhein-Westfalen wurde die Richtlinie umgesetzt im Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen – BGG NRW (§ 10 bis § 10e) und in der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen – BITV NRW.

Geltungsbereich dieser Erklärung

Die Hochschule Rhein-Waal ist bemüht, ihren Webauftritt im Einklang mit der BITV NRW und dem BGG NRW barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für: www.transform-hsrw.org

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen zur barrierefreien Informationstechnik

Dieser Webauftritt ist teilweise barrierefrei. Es werden teilweise die Anforderungen der BITV Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung 2.0 erfüllt.

Wir arbeiten derzeit daran, die Zugänglichkeit der Seite zu verbessern. Dafür bitten wir jedoch um etwas Geduld, da sich die Seite gerade in einem Relaunch-Prozess befindet.

Nicht barrierefreie Inhalte

Folgende Anforderungen der EN 301 549 sind derzeit für Webseiten unter https://transform-hsrw.org/ nicht immer erfüllt:

  • 9.1.1 Alternativtexte für Bedienelemente: Teilweise fehlen Alternativtexte für Grafiklinks. Behebung bis spätestens Mitte 2025 geplant.
  • 9.1.1.1 Alternativtexte für Grafiken und Objekte: Teilweise fehlen Alternativtexte für informative Schriftgrafiken. Behebung bis spätestens Mitte 2025 geplant.
  • 9.1.2.1 Alternativtexte für Video- und Audioelemente: Es fehlen Alternativtexte für Videoelemente. Behebung bis spätestens Mitte 2025 geplant.
  • 9.1.3.4 HTML-Strukturelemente für Listen: Menüs sind nicht mit geeigneten HTML-Strukturelementen ausgezeichnet. Behebung bis spätestens Mitte 2025 geplant.
  • 9.1.3.5 Beschriftung von Formularelementen programmatisch ermittelbar: Nicht alle Formularfelder sind sinnvoll beschriftet. Behebung bis spätestens Mitte 2025 geplant.
  • 9.1.3.6 Eingabefelder zu Nutzerdaten vermitteln den Zweck: Nicht immer gegeben. Behebung bis spätestens Mitte 2025 geplant.
  • 9.1.4.1 Nutzung von Farben: Farben werden teilweise als einziges visuelles Mittel verwendet, um Informationen zu vermitteln, eine Aktion anzuzeigen, eine Reaktion hervorzurufen oder ein visuelles Element zu kennzeichnen. Behebung bis spätestens Mitte 2025 geplant.
  • 9.1.4.3 Kontraste von Texten ausreichend: Kontraste von Texten sind nicht immer ausreichend. Behebung bis spätestens Mitte 2025 geplant.
  • 9.1.4.4 Textgröße ändern: Mit Ausnahme von Bildunterschriften und Textabbildungen kann die Größe von Text teilweise nicht ohne Hilfsmittel bis zu 200 Prozent verändert werden, ohne dass Inhalt oder Funktionalität verloren gehen. Behebung bis spätestens Mitte 2025 geplant.
  • 9.1.4.5 Verzicht auf Schriftgrafiken: Schriftgrafiken werden teilweise verwendet. Lässt sich aufgrund von hochgeladenem Werbematerial nicht immer vermeiden, sondern nur mit Alternativtexten verbessern.
  • 9.1.4.8 Visuelle Präsentation: „Für die visuelle Darstellung von Textblöcken gibt es einen Mechanismus, mit dem Folgendes erreicht werden kann: Vorder- und Hintergrundfarben können vom Benutzer ausgewählt werden, die Breite beträgt nicht mehr als 80 Zeichen oder Glyphen (40 bei CJK), der Text ist nicht im Blocksatz ausgerichtet (sowohl am linken als auch am rechten Rand), der Zeilenabstand (Vorlauf) beträgt mindestens anderthalb Leerzeichen innerhalb von Absätzen, und der Absatzabstand ist mindestens 1,5 mal größer als der Zeilenabstand, die Größe des Textes kann ohne Hilfsmittel bis zu 200 Prozent geändert werden, ohne dass der Benutzer horizontal scrollen muss, um eine Textzeile in einem Vollbildfenster zu lesen.“ – Ist noch nicht gegeben. Behebung bis spätestens Mitte 2025 geplant.
  • 9.1.4.11 Kontraste von Grafiken und grafischen Bedienelementen ausreichend: Nicht immer ausreichend. Behebung bis spätestens Mitte 2025 geplant.
  • 9.1.4.12 Textabstände: Bei Inhalten, die mit Auszeichnungssprachen implementiert wurden, die die folgenden Textstileigenschaften unterstützen, kommt es teilweise zu Verlust von Inhalt oder Funktionalität, wenn eine der folgenden Einstellungen vorgenommen werden und keine andere Stileigenschaft geändert wird:
    • Zeilenhöhe (Zeilenabstand) auf mindestens das 1,5-fache der Schriftgröße;
    • Abstand nach Absätzen auf mindestens das 2-fache des Schriftgrads;
    • Buchstabenabstand (Laufweite) auf mindestens das 0,12-fache der Schriftgröße;
    • Wortabstand mindestens das 0,16-fache des Schriftgrades.
  • 9.1.4.13 Inhalt bei Hover oder Fokus: Die Webseite enthält Elemente mit Hover-Effekt, die beim Setzen des Mausazeigers erscheine, beim Entfernen des Mausanzeigers wieder verschwinden. Behebung bis spätestens Mitte 2025 geplant.
  • 9.2.1.1 Ohne Maus nutzbar: Die meisten wesentlichen Inhalte und Funktionen sind in Firefox und Chrome erreichbar, aber aufgrund mangelnder Erkennbarkeit teilweise nicht bedienbar. Behebung voraussichtlich im Zuge des Upgrades (April 2024).
  • 9.2.2.1 Zeitbegrenzungen anpassbar: Seiteninhalte werden ohne Zeitbegrenzung angezeigt. Teilweise erfolgt eine Weiterleitung mit Zeitverzögerung. Für interne Inhalte bereits gegeben, für Links auf externe Websites nur eingeschränkt verbesserbar.
  • 9.2.5.3 Sichtbare Beschriftung Teil des zugänglichen Namens: Beschriftungstext kommt nicht immer in der gleichen Form im zugänglichen Namen vor. Behebung voraussichtlich im Zuge des Upgrades (April 2024).
  • 9.3.3.2 Beschriftungen von Formularelementen vorhanden: Nicht immer gegeben. Behebung voraussichtlich im Zuge des Upgrades (April 2024).

Sollten Sie barrierefreie Inhalte benötigen, welche derzeit noch nicht zugängig sind, kontaktieren Sie uns gerne unter transform@hochschule-rhein-waal.de Wir versuchen in dem Fall zeitnah eine Lösung zu finden.

Datum der Erstellung

Diese Erklärung wurde am 05.03.2024 erstellt.

Kontakt und Feedback-Möglichkeit

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.transform-hsrw.org aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Schicken Sie Ihre Anmerkungen, Anregungen und Fragen zum Thema Barrierefreiheit bitte an transform@hochschule-rhein-waal.de.

Schlichtungsstelle

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik der Website www.transform-hsrw.org an oben genannten Kontakt keine zufriedenstellenden Antworten erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik einschalten. Die Ombudsstelle hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Die Ombudsstelle ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet und über folgenden Kontakt zu erreichen:

E-Mail an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW senden

Telefonisch: (0211) 855-3451.

Hier finden Sie weitere Informationen zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW.

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